Ein guter Service für Tübinger Senioren. Eine helfende Hand im Haushalt.

Mit dem Alter nimmt die Leistungsfähigkeit immer weiter ab, die zu verrichtende Arbeit im Haushalt nimmt deswegen leider nicht ab. So nimmt dieser Teil des alltäglichen Lebens wohl den größten Teil ein. Vor allen Dingen dann, wenn die Energie und die eigene Zeit immer kostbarer werden, stellt der Haushalt eine Überwindung dar. Dies muss allerdings nicht sein. Eine helfende Hand im eigenen Haushalt kann eine wahre Bereicherung und Erleichterung darstellen. Doch wie könnte eine solche überhaupt aussehen? – Die Daheimhelfer sorgen für die passende Unterstützung in Form eines Haushaltshilfe in Tübingen!

Den Ruhestand mit einer Haushaltshilfe in Tübingen zu etwas besonderem machen!

Die Haushaltsarbeiten sind nicht immer mit ein paar Handgriffen erledigt. So möchten jeden Tag wiederkehrende Aufgaben erledigt werden. Es muss daher jeden Tag aufs neue eine Menge Energie und Zeit in die Hand genommen werden. Eine Haushaltshilfe kümmert sich um Ihren Haushalt. Sie wäscht die Wäsche, beziehet die Betten, und übernimmt das Saugen, Wischen und Abstauben. Dort wo sie gerade gebraucht wird ist sie zur Stelle. In dieser Zeit können Sie sich entspannt zurücklehnen und mit ihr ein Pläuschchen halten. Sie übernimmt ebenso kleinere Besorgung im Supermarkt oder in der Apotheke. Die perfekte Haushaltshilfe ist so gesehen nicht nur im Haushalt tätig, sondern kümmert sich ebenso um Sie als Person und stellt eine nette Gesellschaft dar. Sie ist quasi eine Abwechslung vom Alltag, gerade dann, wenn Sie alleine Leben sollten. Durch eine solche Unterstützung wird zudem das Risiko an Unfällen und Verletzungen minimiert. 

Die Haushaltshilfe bei der Pflegekasse abrechnen, geht das?

Ja, das ist möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen. Besprechen Sie mit Die DaheimHelfer Region Tübingen ihre Anliegen und welche unterstützende Hausarbeiten übernommen werden sollen. Frau Török setzt sich mit ihrer Pflegekasse auseinander und klärt in wie fern, ab Pflegegrad 2 eine Kostenübernahme erfolgen kann und welche Budgets zur Verfügung stehen. 
Geregelt wird das alles im Sozialgesetzbuch, dennoch ist es die Abstimmung mit der Pflegekasse sinnvoll.