Ausgangssituation: Pflege Zuhause – Belastung, Überlastung und Entlastung.

Pflege-Zuhause-–-Belastung-Ueberlastung-und-EntlastungStatistisch betrachtet werden die Menschen immer älter. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, aufgrund einer Erkrankung, betreuungs- und pflegebedürftig zu werden. Die Hauptlast der Pflege daheim und Betreuung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen tragen die pflegenden Angehörigen in den Familien. Dabei beginnt die Hilfe und Übernahme von Aufgaben und Verrichtungen im Alltag des Betroffenen zunächst schleichend. Mit zunehmendem Bedarf an Pflege und Betreuung wird auch der Umfang der Aufgaben der pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege und bei der Haushaltshilfe größer. Die physische und psychische Pflegebelastung wächst und kann an einem Punkt enden, an dem die Pflege daheim durch pflegende Angehörige allein nicht mehr geleistet werden kann. Pflegende Angehörige nehmen dann selbst mehr und mehr wahr, dass die Pflegebelastung sich allmählich zu einer Überlastung durch Pflege entwickelt hat. Nicht selten sind dann auch die pflegenden Angehörigen vom Pflege burn out bedroht. Pflegende Angehörige mit der Überlastung durch Pflege, die die häusliche Pflege trotzdem ohne Unterstützung fortsetzen, erleiden dann durch die aufwendige Pflege burn out.

Pflegebedürftig, was ist zu tun?

Eine der schwierigen Entscheidungen in einem Leben ist, die Wahl über die Versorgung, Pflege- und Betreuung eines Nahestehenden oder für sich selbst zu treffen, wenn es eines Tages einmal so weit ist. Eigentlich wünscht sich wohl jeder Mensch auch im Alter mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Hier sind vorsorglich viele Fragen zu klären, wie beispielsweise: Wurde eigentlich schon an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht? Häufig genug haben viele Menschen schon davon gehört und darüber gelesen. Doch immer wieder ist es vielleicht verschoben oder verdrängt worden. Dabei ist es jedoch eine der wichtigsten Vorsorgen, die ein Mensch für sich treffen sollte.

Die meisten Menschen möchten, wenn sie eines Tages ein Pflegefall sein sollten, solange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Eigentlich möchten viele Menschen niemandem – weder Angehörigen noch Freunden – aufgrund von Hilfebedürftigkeit im Alter zur Last fallen. Trotzdem besteht die Hoffnung bei vielen, dass der Ehepartner, die Kinder oder andere Angehörige für den Betroffenen da sind und sich bereit erklären, ihn zu unterstützen.

Meist beginnt der Eintritt von Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit im Alter sehr schleichend. Ein gesundheitliches Problem oder ein Unfall ist zumeist der Auslöser dafür. Anfangs übernehmen Angehörige und Familien die Haushaltshilfe und kleinere Pflegeunterstützung in der Häuslichkeit und im Alltag des Betroffenen. Doch im Laufe Zeit nehmen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Alter weiter zu. Dann wird es für den Betreuungsbedürftigen zunehmend schwerer, seine alltäglichen Verrichtungen und Abläufe zu bewältigen. Für pflegende Angehörige wird dann der Aufgabenbereich bei der Betreuung und Pflege daheim des Angehörigen immer umfangreicher und intensiver. Wenn dann Familien durch Pflegebelastung sowie Überlastung durch Pflege an ihre physischen und psychischen Grenzen stoßen, suchen sie Pflegeunterstützung von außen.

Wie kann eine Haushaltshilfe zu Hause helfen?

Ein Trend in Deutschland ist erkennbar: Viele pflegende Angehörige mit ihren Pflegebedürftigen wägen natürlich die Vor- und Nachteile von Leistungserbringern für die häusliche Pflege und Betreuung ab. Dabei entscheiden sie sich immer häufiger für eine Haushaltshilfe, die für die Pflegeunterstützung in der Familie des Pflege- und Betreuungsbedürftigen sorgt. Die Haushaltshilfe übernimmt die alltäglichen Haushaltsaufgaben in der Häuslichkeit des hilfebedürftigen Angehörigen und seiner Familie. Die Übernahme dieser Tätigkeiten kann durch die Haushaltshilfe dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Zu den typischen Verrichtungen Und Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören u. a.

– Pflegeberatung in der Familie

– Reinigung der Wohn- Schlaf- und Sanitärräume (z. B. Staubsaugen, Fußböden wischen)

– Staubwischen

– Erledigungen und Einkäufe für den hilfebedürftigen Angehörigen

– Wäschewaschen und Aufbereitung der Wäsche

– Vor-, Zu- und Nachbereitung von Speisen

– Begleitung zum Arzt und bei Spaziergängen

– Sorge um das Haustier; Haustier ausführen

– Unterstützung bei Schriftverkehr und Telefonaten

Eine Hilfe im Haushalt betreut den Haushalt des Pflegebedürftigen. Sie unterstützt und begleitet ihn durch den Alltag. Dabei übernimmt sie Aufgaben vollständig, teilweise oder leitet den Betreuungsbedürftigen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung hierzu an. Die professionelle Hilfe im Haushalt integriert sich in die Häuslichkeit der Familie. So kann sie die Familie bestmöglich entlasten und unterstützen. Auch Angehörige und Familien sind mal nicht verfügbar, gönnen sich Ruhe oder benötigen Freiräume, um die eigene Gesundheit und sein eigenes Wohlbefinden nicht aus dem Gleichgewicht zu bringen und zu stärken.

Wie kann die Haushaltshilfe finanziert werden?

Neben dem Pflegegeld besteht für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auch ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bei der Pflege daheim. Diese Sachleistungen enthalten unteranderem die Pflegeberatung, Leistungen der Grundpflege und pflegerische Betreuungsleistungen. Die hauswirtschaftliche Versorgung wird über andere Budget durch die Pflegekasse finanziert.

Außerdem erhält jeder Mensch mit einem Pflegegrad den sogenannten zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125 EURO. Dieser Entlastungsbetrag kann ebenfalls für die Entlastung in der Pflege Zuhause durch eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Die Voraussetzungen für die Abrechnung mit der Pflegekasse sind allerdings bundeslandspezifisch unterschiedlich. Dies ist im Übrigen eine Leistung, die von den gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen erbracht werden. So können dann die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen finanziert werden. Der Antrag für diesen Entlastungsbetrag ist bei der entsprechenden Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen zu stellen. Wird oder wurde der Entlastungsbetrag nicht eingesetzt, ist er auf die Folgemonate übertragbar. Gegebenenfalls können Entlastungsbeträge bis in das nächste Kalenderjahr übernommen werden oder angespart worden sein. Die Entlastungsbeträge sind jedoch dann bis spätestens sechs Monate nach Ende des Kalenderjahres durch den Pflegebedürftigen bei seiner Pflegeversicherung abzurufen.

Auch bestimmte Umstände in der Familie oder der pflegenden Angehörigen können es notwendig machen, dass eine Hilfe im Haushalt über Verhinderungspflege hilft und entlastet. Auch diese Leistungen im Verhinderungsfall des pflegenden Angehörigen sind nicht nur auf die reine häusliche Pflege beschränkt. Diese können für die auch stundenweise für Hilfe im Haushalt oder der Pflege daheim eingesetzt werden.

Auch im Alter weiter Zuhause gut versorgt sein

Bei beginnender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit alter Menschen stellt sich schnell die Frage, ob der Betroffene nun in eine andere Versorgungsform wechseln muss oder vielleicht in ein Pflegeheim umziehen sollte. Werden die ersten Beeinträchtigungen im Alltag sichtbar, unterstützen jedoch erst einmal die Familien ihre Angehörigen so gut, wie es geht. Familienangehörige sind aber in erster Linie zumeist Laien und nehmen sich, aufgrund der veränderten Lage, dieser Aufgaben an. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass Familienangehörige gegebenenfalls einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ihren eigenen Alltag gestalten und organisieren müssen, vielleicht Kinder oder Enkelkinder betreuen und versorgen müssen und vieles mehr. Diese Definition und Auslegung von häuslicher Pflege und Betreuung zu Hause durch Angehörige ist in jedem Fall eine andere, als die der professionellen, beruflichen, häuslichen Pflege.

Der gute Rat zum Schluss

Der gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte ist berechtigt Unterstützung und Entlastung in der Pflege Zuhause durch eine Haushaltshilfe zu beantragen oder sich verordnen zu lassen.

Als Voraussetzung gelten:

Kurzzeitige Hilfe im Haushalt (ca. bis zu vier Wochen möglich) über die Krankenversicherung

– Nach Diagnose einer schwerwiegenden Erkrankung

– Nach einem Krankenhausaufenthalt mit schwerwiegender Erkrankung

– Eigene Haushaltsführung vor der Erkrankung

– Es steht keine Person des Haushaltes für die hauswirtschaftlichen Arbeiten zur Verfügung.

Dauerhafte Hilfe im Haushalt über die Pflegeversicherung bei einem Pflegegrad

– ab Pflegegrad steht der Entlastungsbeitrag zur Verfügung

– ab Pflegegrad steht zusätzlich die Verhinderungspflege zur Verfügung